Förderabgabe

Förderabgabe
bergrechtliche Förderabgabe.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Förderabgabe — Förderabgabe,   eine Gebühr für die Überlassung des (vom Grundeigentum getrennten, dem Staat vorbehaltenen) Förderrechtes für bergfreie Bodenschätze. Das Aufkommen fließt den Ländern zu. Die Förderabgabe beträgt nach § 31 Bundesbergsgesetz vom 13 …   Universal-Lexikon

  • Förderabgabe — Die Förderabgabe ist eine Steuer aus dem Bergrecht. Sie ist von der Feldesabgabe zu unterscheiden. Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, bedarf nach § 6 BBergG zunächst einer Erlaubnis, wer bergfreie Bodenschätze daraufhin gewinnen will, der …   Deutsch Wikipedia

  • bergrechtliche Förderabgabe — Förderzins; an Förderländer fließende ⇡ Abgabe für das Recht zum Abbau von Bodenschätzen. In der Bundesrepublik Deutschland in nennenswertem Umfang nur für die Förderung von Erdöl und Erdgas nach Maßgabe der Marktpreise erhoben. Nach einem Urteil …   Lexikon der Economics

  • Bergrecht — Unter Bergrecht versteht man die rechtlichen Bestimmungen, die Bodenschätze und den Bergbau betreffen. In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt das Bergrecht gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG der konkurrierenden Gesetzgebung. Die zentrale… …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesergänzungszuweisung — Das deutsche Steuerkarussell Pro Kopf Transferleistung des Länderfinanzausgleichs (Stand 2004) Der Länderfinanzausgleich ist ein staatsorganisationsrechtlicher …   Deutsch Wikipedia

  • Jaluit-Gesellschaft — Die Jaluit Gesellschaft wurde am 21. Dezember 1887 als Aktiengesellschaft gegründet und hatte ihren Sitz in Hamburg. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Wirtschaft 3 Quellen 4 …   Deutsch Wikipedia

  • Lastenausgleich (Finanzen) — Das deutsche Steuerkarussell Pro Kopf Transferleistung des Länderfinanzausgleichs (Stand 2004) Der Länderfinanzausgleich ist ein staatsorganisationsrechtlicher …   Deutsch Wikipedia

  • Länderfinanzausgleich — Das deutsche Steuerkarussell Pro Kopf Transferleistung des Länder …   Deutsch Wikipedia

  • Sonderabgabe — Öffentlich rechtliche Lasten Eine Sonderabgabe ist eine außersteuerliche Abgabe und Oberbegriff für ein breites Spektrum diverser öffentlicher Abgaben. Eine allgemeine Definition lässt sich daher nicht formulieren.[1] Das Bundesverfassungsgericht …   Deutsch Wikipedia

  • Sonderabgabe (Deutschland) — Öffentlich rechtliche Lasten Eine Sonderabgabe ist eine außersteuerliche Abgabe und Oberbegriff für ein breites Spektrum diverser öffentlicher Abgaben. Eine allgemeine Definition lässt sich daher nicht formulieren.[1] …   Deutsch Wikipedia

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